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Lückenlose Überwachung von Ziegeleiprodukten
Unter Überwachung versteht man ein vorwiegend in technischen Regeln festgelegtes Verfahren zur Kontrolle der Herstellung eines Erzeugnisses, um festzustellen, ob die geforderten Eigenschaften des Produktes mit den Anforderungen übereinstimmen. Die Überwachung von Ziegelerzeugnissen und vorgefertigten Bauteilen aus solchen Erzeugnissen gliedern sich in werkseigene Produktionskontrolle und Fremdüberwachung: a) Die werkseigene Produktionskontrolle wird kontinuierlich vom Hersteller selbst im Werk mit werkseigenen Geräten und Einrichtungen durchgeführt und ist für die Sicherheit der gleichmäßigen ordnungsgemäßen Herstellung von vorrangiger Bedeutung. Diese Unmittelbarkeit der Qualitätsprüfung am Ort der Produktion ermöglicht es dem Hersteller, Mängel sofort zu erkennen und Fehlerquellen unverzüglich zu beseitigen. b) Die
Fremdüberwachung wird von der Überwachungsstelle nach Art.
23 der Bayerischen Bauordnung bzw. nach den entsprechenden Artikeln
der Bauordnungen der anderen Bundesländer durchgeführt. Die
Überwachungsstelle überprüft dabei, ob die werkseigene
Produktionskontrolle entsprechend den Vorgaben durchgeführt wird
und ob das Bauprodukt den maßgebenden technischen Regeln, der
allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung oder der Zustimmung im Einzelfall
entspricht. |
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